Ferienhäuser in Belgien
FerienwohnungenVermietenKontakt

Bleiben Sie informiert

Erhalten Sie Tipps, neue Unterkünfte und Saisonangebote in Ihrem Postfach.

Personenanzahl

  • Für 2 Personen
  • Für 4 Personen
  • Für 6 Personen
  • Für 8 Personen
  • Für 10 Personen
  • Für 15 Personen
  • Für 20 Personen

Themen

  • Hunde willkommen
  • Mit Schwimmbad
  • Romantisch
  • Große Gruppen
  • Mit Kamin
  • Luxusunterkünfte
  • Am Meer
  • Mit Sauna
  • Mit Jacuzzi
  • Mit Grill
  • Mit Garten
  • Last Minute
  • Glamping
  • Tiny House
  • Baumhaus
  • Herbstferien
  • Weihnachtsferien
  • Wellness

Regionen

  • Ardennen
  • Belgische Küste
  • Kempen
  • Ostkantone
  • Flämische Ardennen
  • Semois-Tal
  • Hohes Venn
  • Durbuy
  • La Roche
  • Bouillon
  • Vresse-sur-Semois
  • Spa
  • Knokke
  • Oostende
  • De Panne
  • Malmedy
  • Vielsalm
  • Stavelot
  • Rochefort
  • Dinant
  • Blankenberge
  • Brügge und Umgebung
  • Löwen und Umgebung
  • Han-sur-Lesse
  • Bastogne und Umgebung
  • Gent und Umgebung
  • Provinz Luxemburg
  • Westflandern
  • Provinz Antwerpen
  • Provinz Lüttich
  • Provinz Namur
  • Provinz Limburg
  • Hesbaye

Über uns

  • Über uns
  • Unsere Autoren
  • Kontakt
  • Vermieten
  • Pro-Paket (Agenturen + Parks)
  • Blog
  • Häufige Fragen
  • Datenschutzerklärung
  • Cookie-Richtlinie
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ferienhäuser in Belgien

Vakantiewoningen in België

Die schönsten Ferienwohnungen in Belgien. Von gemütlichen Chalets in den Ardennen bis zu Apartments an der belgischen Küste. Direkt beim Eigentümer buchen.

vakantiewoningeninbelgie@gmail.com
Folgen Sie uns

© 2026 ferienwohnungen-in-belgien.be. Alle Rechte vorbehalten.

Unternehmen: Roelants, Zayn · Engerstraat 211A, 3071 Kortenberg · BTW BE1035675037 · KBO 1035.675.037

  1. Home
  2. /
  3. Blog
  4. /
  5. Vermieten in Wallonien: Registrierung
Für Vermieter13. Juni 2026·Von Zayn Roelants

Ferienwohnung vermieten in Wallonien: Registrierung vor dem 15. Juni 2026 regeln

Wer in Wallonien eine Ferienwohnung, ein Gîte oder ein Gästezimmer vermietet, braucht ab dem 15. Juni 2026 eine gültige Registrierungsnummer. Die alte touristische Genehmigung reicht nicht mehr. Hier lesen Sie, wer sich registrieren muss, wie der Antrag funktioniert und was passiert, wenn Sie es nicht tun.

Ferienhaus in den wallonischen Ardennen, für das die BELWAL-Registrierungspflicht gilt

Ab dem 15. Juni 2026 benötigt jeder Kurzzeitvermieter in Wallonien eine Registrierungsnummer mit dem Präfix BELWAL, eingeführt durch die EU-Verordnung 2024/1028. Sie beantragen sie kostenlos über Mon Espace auf der Website von Tourisme Wallonie. Eine alte Genehmigung oder Meldung reicht nicht mehr.

Was ändert sich genau?

Die EU-Verordnung 2024/1028 verpflichtet alle Regionen der EU, Kurzzeitvermietungen touristischer Unterkünfte zu registrieren und die Daten mit Plattformen und Behörden zu teilen. Wallonien hat diese Regeln umgesetzt: Jede Mieteinheit erhält eine eindeutige Registrierungsnummer, die mit BELWAL beginnt, gefolgt von einer Ziffernfolge. Diese Nummer gehört sichtbar in jede Anzeige, auf jeder Plattform, auf der Ihre Unterkunft buchbar ist.

Wichtig für bestehende Vermieter: Wenn Sie unter dem alten wallonischen Tourismusgesetzbuch (Code wallon du Tourisme) bereits eine Genehmigung hatten oder damals eine Meldung gemacht haben, sind Sie damit nicht automatisch in Ordnung. Die Registrierung im neuen System ist davon unabhängig und muss separat vor der Frist am 15. Juni 2026 erledigt werden.

Für wen gilt die Registrierungspflicht?

Die Pflicht gilt für alle, die in der Wallonischen Region Unterkünfte für Kurzaufenthalte vermieten, unabhängig vom Umfang. Konkret:

  • Gîtes und Ferienwohnungen, vom kleinen Chalet bis zur Gruppenunterkunft für zwanzig Personen
  • Gästezimmer und B&Bs
  • Vermieter mit einer einzigen Unterkunft ebenso wie professionelle Anbieter mit mehreren Einheiten (jede Einheit erhält eine eigene Nummer)
  • Auch die deutschsprachigen Gemeinden in Ostbelgien: Sie liegen in der Wallonischen Region und fallen unter dieselbe Regelung

Vermieten Sie in Flandern oder Brüssel, gelten andere Regelungen mit eigenen Registrierungsnummern. Dazu weiter unten kurz mehr.

Der Großteil der registrierten wallonischen Unterkünfte liegt in den Ardennen. Neugierig, wie Kollegen sich dort präsentieren? Sehen Sie sich die Ferienwohnungen in den Ardennen.

So beantragen Sie Ihre BELWAL-Nummer

Der Antrag ist verwaltungstechnisch einfach und kostenlos. Rechnen Sie mit einer begrenzten Bearbeitungszeit, warten Sie angesichts der Frist aber nicht:

  1. Schritt 1. Erstellen Sie ein Konto auf Mon Espace. Das digitale Portal der wallonischen Behörden erreichen Sie über die Website von Tourisme Wallonie. Sie melden sich mit Ihren Identitätsdaten oder itsme an.
  2. Schritt 2. Registrieren Sie jede Mieteinheit einzeln. Pro Unterkunft oder Zimmer geben Sie Adresse, Unterkunftstyp und Kapazität an. Vermieten Sie mehrere Einheiten auf einem Gelände, erhält jede Einheit eine eigene Nummer.
  3. Schritt 3. Notieren Sie Ihre BELWAL-Nummer und nutzen Sie sie überall. Nach der Genehmigung erhalten Sie eine Nummer in der Form BELWAL gefolgt von Ziffern. Geben Sie sie in allen Anzeigen an: Plattformen müssen sie anzeigen und dürfen Anzeigen ohne gültige Nummer ablehnen.
  4. Schritt 4. Prüfen Sie sich selbst im öffentlichen Register. Tourisme Wallonie veröffentlicht eine Liste der registrierten Unterkünfte. Steht Ihre Unterkunft korrekt darin, sind Sie in Ordnung.

Zweifeln Sie, ob Ihre bestehende Nummer gültig ist? Ein häufiger Fehler ist die Verwendung einer alten Genehmigungsnummer ohne BELWAL-Präfix. Prüfen Sie das Format und fragen Sie im Zweifel bei Tourisme Wallonie nach.

Was passiert ohne Registrierung?

Ohne gültige Registrierungsnummer darf Ihre Unterkunft nach dem 15. Juni 2026 nicht mehr angeboten werden. Buchungsplattformen sind nach der EU-Verordnung verpflichtet, Registrierungsnummern zu erheben und an die Behörden weiterzugeben; Anzeigen ohne gültige Nummer können entfernt werden. Zudem drohen Verwaltungssanktionen der Wallonischen Region.

Auf unserer Plattform erfragen wir die Registrierungsnummer bei der Anmeldung und zeigen sie bei Ihrer Unterkunft an. So sehen Urlauber sofort, dass Sie in Ordnung sind, und Sie vermeiden, dass Ihr Eintrag irgendwo stillgelegt wird.

Gesonderte Regelung: Feriendörfer

Betreiben Sie ein Feriendorf oder eine kollektive Ferienanlage, beachten Sie eine zweite Pflicht. Unter dem erneuerten Code wallon du Tourisme (in Kraft seit dem 1. Juli 2025) müssen Feriendörfer vor dem 31. Dezember 2026 eine neue Zertifizierung beantragen. Eine alte Anerkennung, oft für eine begrenzte Zahl von Einheiten ausgestellt, reicht nicht mehr. Diese Zertifizierung ist unabhängig von der BELWAL-Nummer pro Einheit: Sie brauchen beides.

Und in Flandern und Brüssel?

Flandern arbeitet mit einer eigenen Registrierung über Toerisme Vlaanderen und verlangt für Unterkünfte zudem eine Brandschutzbescheinigung. Brüssel führt eine eigene Registrierungsnummer pro Unterkunft. Die EU-Verordnung gilt überall in der EU, aber jede Region organisiert die Registrierung selbst.

Vermieten Sie Unterkünfte in mehreren Regionen, registrieren Sie sich also in jeder Region separat. Die Nummern sind nicht übertragbar.

Vermieten Sie auch an der Küste, registrieren Sie diese Unterkunft bei Toerisme Vlaanderen. Zur Inspiration: Ferienwohnungen an der belgischen Küste.

Provisionsfrei vermieten, mit geregelter Registrierung

Auf ferienwohnungen-in-belgien.be vermieten Sie direkt an Ihre Gäste, ohne Provision pro Buchung. Bei der Anmeldung tragen Sie Ihre Registrierungsnummer ein und wir zeigen sie bei Ihrem Eintrag an. Hunderte Vermieter in den Ardennen und darüber hinaus sind Ihnen vorausgegangen.

Lesen Sie auch, warum immer mehr Eigentümer direkt vermieten, in unserem Artikel über die Alternative zu Booking.com.

So funktioniert das Vermieten bei uns

Offizielle Quellen

  • Tourisme Wallonie (Mon Espace + register)
  • Verordening (EU) 2024/1028 (EUR-Lex)

Häufige Fragen

Was ist eine BELWAL-Nummer?

Die BELWAL-Nummer ist die eindeutige Registrierungsnummer, die Wallonien jeder Mieteinheit für touristische Kurzaufenthalte zuteilt, im Rahmen der EU-Verordnung 2024/1028. Sie besteht aus dem Präfix BELWAL gefolgt von einer Ziffernfolge und gehört in jede Anzeige.

Gilt die Frist 15. Juni 2026 auch für bestehende Vermieter?

Ja. Auch wer seit Jahren mit einer alten Genehmigung oder Meldung unter dem früheren wallonischen Tourismusgesetzbuch vermietet, muss sich neu registrieren. Die alten Dokumente gelten nicht als Registrierung im neuen System.

Was kostet die Registrierung?

Die Registrierung über Mon Espace von Tourisme Wallonie ist kostenlos. Sie brauchen nur Ihre Identitätsdaten und die Daten Ihrer Unterkunft.

Ich vermiete drei Gîtes auf einem Gelände. Brauche ich eine Nummer oder drei?

Drei. Jede Mieteinheit erhält eine eigene Registrierungsnummer, auch wenn sie an derselben Adresse oder auf demselben Gelände liegen.

Meine Unterkunft liegt in Ostbelgien. Gilt das auch für mich?

Ja. Die deutschsprachigen Gemeinden liegen in der Wallonischen Region, die BELWAL-Registrierung gilt dort genauso.

Was passiert, wenn ich mich nicht registriere?

Plattformen dürfen Ihre Anzeige ablehnen und müssen Registrierungsnummern an die Behörden weitergeben. Zudem kann die Wallonische Region Verwaltungssanktionen verhängen. Da die Registrierung kostenlos und einfach ist, lohnt sich das Risiko nicht.

Ich betreibe ein Feriendorf. Reicht die BELWAL-Nummer?

Nein. Feriendörfer brauchen neben der Registrierungsnummer pro Einheit auch eine neue Zertifizierung unter dem Code wallon du Tourisme, zu beantragen vor dem 31. Dezember 2026.